Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Indigo Trust GmbH, Chemin du Rosy 11, 2013 Colombier, Schweiz (nachfolgend „Indigo Trust GmbH“), und ihren Geschäftskunden (B2B), die im Rahmen ihres unternehmerischen Betriebs handeln. Sie finden Anwendung auf sämtliche Verträge, Dienstleistungen und sonstige Vereinbarungen.
1.2. Die Indigo Trust GmbH bietet Dienstleistungen in den Bereichen Business Coaching, Treuhand, Inkasso, IT-Support und sonstige Tätigkeiten im Rahmen ihres Unternehmenszwecks gemäss Handelsregistereintrag.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich von der Indigo Trust GmbH akzeptiert wurden.
1.4. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1. Business Coaching
2.1.1. Die Indigo Trust GmbH bietet Coaching, Beratung und Schulungen in den Bereichen Organisation, Strategie, Digitalisierung und Weiterbildung an.
2.1.2. Coaching-Leistungen sind darauf ausgerichtet, den Kunden bei der Erreichung seiner unternehmerischen Ziele zu unterstützen. Eine Erfolgszusicherung erfolgt nicht.
2.1.3. Coachings können vor Ort, online oder telefonisch stattfinden, je nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit.
2.2. Treuhanddienstleistungen
2.2.1. Im Rahmen der Treuhand übernimmt die Indigo Trust GmbH Aufgaben wie Buchhaltung, Steuerberatung, Erstellung von Finanzplänen und andere kaufmännische Dienstleistungen. Revisionsdienstleistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
2.2.2. Alle Arbeiten erfolgen nach den gesetzlichen Vorgaben und den anerkannten berufsethischen Standards.
2.3. IT-Support
2.3.1. Die Indigo Trust GmbH bietet Unterstützung bei IT-Problemen und technischen Herausforderungen, insbesondere für Kunden von IT-Dienstleistern.
2.3.2. Diese Leistungen umfassen die Fehlersuche, Problemlösung und Beratung, erfolgen jedoch auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen.
2.3.3. Für den Erfolg von IT-Supportleistungen wird keine Haftung übernommen, sofern Probleme auf äussere Umstände oder auf die Sphäre des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde ist für regelmässige und angemessene Datensicherungen selbst verantwortlich.
2.4. Sonstige Dienstleistungen
2.4.1. Dienstleistungen ausserhalb der oben genannten Bereiche werden im Rahmen des Unternehmenszwecks individuell vereinbart und separat geregelt.
2.5. Inkassodienstleistungen
2.5.1. Die Indigo Trust GmbH kann für den Kunden als Inkassounternehmen agieren und übernimmt hierbei die Beitreibung offener Forderungen gegenüber Dritten.
2.5.2. Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Forderungsmanagement, Mahnwesen, Durchführung von Betreibungsverfahren) wird im jeweiligen Einzelvertrag oder einer separaten Vereinbarung festgelegt.
2.5.3. Die Indigo Trust GmbH übernimmt keine Gewähr für die Einbringlichkeit der Forderungen. Die Bonitäts- und Risikoprüfung des Schuldners liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
2.5.4. Sämtliche von der Indigo Trust GmbH für das Inkasso erhobenen Gebühren, Aufwendungen oder Kosten werden dem Kunden gemäss vereinbarter Vergütungsstruktur (z. B. Erfolgsprovision, Pauschale, Stundensatz) berechnet, sofern nicht andere gesetzliche Bestimmungen oder abweichende Vereinbarungen zur Kostenlastverteilung getroffen wurden.
2.5.5. Der Kunde bestätigt mit Beauftragung, dass er rechtmässig Inhaber der einzuziehenden Forderung ist und diese frei von Rechten Dritter ist.
2.5.6. Soweit die Indigo Trust GmbH im Rahmen des Inkassos personenbezogene Daten erhält oder verarbeitet, gelten hierfür die Bestimmungen unter Ziffer 8 dieser AGB entsprechend.
2.6. Geistiges Eigentum
2.6.1. An allen im Rahmen der Dienstleistung von der Indigo Trust GmbH bereitgestellten oder entwickelten Unterlagen, Konzepten, Methoden, Programmen oder sonstigen Werken behält die Indigo Trust GmbH sämtliche urheberrechtlichen und/oder sonstigen Schutzrechte.
2.6.2. Der Kunde erhält an solchen Werken ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies für die vereinbarten Zwecke erforderlich ist. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(Anmerkung: Die nachfolgenden Nummern wurden ggf. neu sortiert. Achte bitte darauf, dass sich die Nummerierung im gesamten Dokument konsistent fortsetzt. Im Folgenden wird von 3. bis 9. weitergezählt.)
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein schriftliches Angebot der Indigo Trust GmbH vom Kunden akzeptiert wird oder die Indigo Trust GmbH eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt. Elektronische Angebote und Bestätigungen (E-Mail, Online-Bestellung etc.) gelten als schriftlich.
3.2. Angebote der Indigo Trust GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindefrist vereinbart wurde.
3.3. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
4. Pflichten und Mitwirkung des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
4.2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die ordnungsgemässe Durchführung der Dienstleistungen gegeben sind, insbesondere für Online-Dienstleistungen.
4.3. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.
4.4. Subunternehmer
Die Indigo Trust GmbH ist berechtigt, für die Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer oder andere Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Indigo Trust GmbH bleibt jedoch im Verhältnis zum Kunden verantwortlich für die ordnungsgemässe Leistungserbringung.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Preisen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart.
5.3. Bei Zahlungsverzug ist die Indigo Trust GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie angemessene Mahngebühren zu erheben. Pauschale Mahngebühren können vorab im Vertrag oder auf der Rechnung ausgewiesen werden.
5.4. Reise- und Übernachtungskosten, Spesen sowie sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Honorar enthalten sind.
6. Stornierungs- und Änderungsbedingungen
6.1. Business Coaching und IT-Support
6.1.1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich.
6.1.2. Bei Stornierungen zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Termin wird eine Gebühr von 50 % des vereinbarten Honorars berechnet.
6.1.3. Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das gesamte Honorar fällig.
6.2. Treuhanddienstleistungen
6.2.1. Laufende Treuhandverträge können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.2.2. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
6.3. Seminar- und Schulungsangebote
6.3.1. Anmeldungen zu Seminaren und Schulungen sind verbindlich. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
6.3.2. Wird die Mindestteilnehmerzahl für Seminare nicht erreicht, behält sich die Indigo Trust GmbH vor, diese abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall erhält der Kunde die Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Eine weitergehende Haftung (z. B. für Stornokosten von Reise und Unterkunft) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(Wenn besondere Stornierungsregeln für das Inkasso gelten sollen, können diese hier oder in einem separaten Inkasso-Vertrag geregelt werden.)
7. Haftung und Gewährleistung
7.1. Die Indigo Trust GmbH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (Art. 100 OR). Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.3. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen, damit diese behoben werden können. Die Prüfungs- und Rügepflicht kann je nach Vertragsart (Kauf-, Werk- oder Auftrag) unterschiedlich ausgelegt werden.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1. Die Indigo Trust GmbH behandelt sämtliche Daten und Informationen des Kunden vertraulich und gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
8.2. Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung. Weitere Details zur Datenbearbeitung sind in der Datenschutzerklärung der Indigo Trust GmbH geregelt, abrufbar unter [URL].
8.3. Vertraulichkeit: Die Indigo Trust GmbH verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Kunden nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung zu nutzen und Dritten (einschliesslich Subunternehmern) nur unter Wahrung derselben Verpflichtungen zugänglich zu machen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
9.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
9.3. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Neuchâtel.
9.4. Höhere Gewalt (Force Majeure)
Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise verhindern oder unzumutbar erschweren (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, unverschuldete Betriebsstörungen), befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den entsprechenden Leistungspflichten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Stand 1.11.2024